AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der b2public GmbH

1. Vertragsbestandteile:
1. Die nachstehenden AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelten für alle Rechtsgeschäfte der b2public GmbH, nachfolgend „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend  „Kunde“ genannt. Dies gilt für alle Geschäftsbereiche. Dieses Angebot richtet sich nicht an Verbraucher, nur an gewerbliche Kunden, Freiberufler und juristische Personen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden, die für die Erfüllung des Auftrags getroffen werden, sind in textlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen ebenfalls zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

3. Jede Ergänzung des Vertrages seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben (force majeure – Regelung). Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

2. Urheberrecht – Nutzungsrecht:
1. Der Kunde erwirbt mit der Zahlung des vereinbarten Honorars für die vereinbarte Dauer und im vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.  Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.

2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur. Die Agentur erhebt einen Auskunftsanspruch

4. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

3. Zahlung – Vergütung
1. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen.

3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom vertraglich vereinbarten Honorars als Stornogebühr: von bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 20%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, danach 70%.

5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

6. Unvorhersehbarer Mehraufwand oder Zusatzleistungen bedarf der gegenseitigen textlichen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

7. Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Beherbergungskosten sowie eventuell weitere entstehende Auslagen werden nach Aufwand abgerechnet. Für gefahrene Kilometer werden € 0,40 berechnet.

4. Geheimhaltungspflicht der Agentur und des Kunden
1. Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. Dies gilt auch für den Kunden, der sich zu vertraulichem Verhalten über gewonnene Kenntnisse der Agentur verpflichtet

5. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und weitere notwendige Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung.

2. Der Kunde erklärt mit der Übergabe der urheberrelevanten Entwürfe, dass er im Besitz der notwendigen Nutzungsrechte ist. (Bildrechte, Texte, Logos etc.)

3. Der Kunde übernimmt mit Genehmigung /Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern.

6. Gewährleistung und Haftung der Agentur
1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen (textlich oder schriftlichen) Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

2. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

3. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der Vertragsverletzung ist ausgeschlossen.

7. Wahrnehmungsgesellschaften – Verwertungsgesellschaften
1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema oder abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

2. Der Kunde ist darüber informiert, dass er bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen Bereich an eine natürliche Person eine Abgabe an die KSK (Künstlersozialkasse) zu leisten hat. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepficht ist der Kunde verantwortlich.

8. Leistungen Dritter – Erfüllungsgehilfen
1. Von der Agentur eingeschaltete Mitarbeiter oder Dritte (natürliche oder juristische Personen) sind Erfüllungsgehilfen der Agentur.

9. Unterlagen und (elektronische) Daten
1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die im Auftrag vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Skizzen, Entwürfen etc.

10. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
1. Der Vertrag tritt mit der Auftragserteilung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, (beispielsweise bei Projektarbeiten wie die Erstellung einer Homepage) kann dieser mit einer Frist von vier Wochen von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform.

11. Schlussbestimmungen – Erfüllungsort – Gerichtsstand – Salvatorische Klausel

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Trennewurth (Amtsgericht Meldorf).

2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. – Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Trennewurth, 13. Februar 2022

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